Es klingt schon ziemlich verlockend, was sich so alles an privaten Kleinanzeigen bei diversen Online-Plattformen und in sozialen Medien tummelt:
Da werden nagelneue Smartphones, Spielekonsolen und anderes Technik-Spielzeug originalverpackt zu echten Schleuderpreisen angeboten. Einen Klick weiter findet man Artikel aus den aktuellen Modekollektionen namhafter Designer, ungetragen und für fast weniger als nichts.
Solche Gelegenheiten darf man sich eigentlich nicht entgehen lassen – oder vielleicht doch?
Sind Schnäppchen in Kleinanzeigen wirklich seriös?
Ein ganz klares Jein!
Natürlich gibt es immer wieder Fälle, in welchen jemand beispielsweise ein versehentlich doppelt erhaltenes Geburtstagsgeschenk loswerden möchte, die falsche Kleidergröße bestellt hat oder aufgrund finanzieller Schwierigkeiten schnell an Geld kommen muss.
Allerdings dürfte keiner dieser Verkäufer sein Habe verramschen – aus nachvollziehbaren Gründen: Für originalverpackte Neuware werden üblicherweise auch auf dem Gebrauchtmarkt noch ca. 70 % des aktuellen Ladenpreises bezahlt.
Mit anderen Worten: Echte Schnäppchen sind selten und daher heiß begehrt. Kein Wunder also, dass vermehrt Betrüger die „Gier nach günstig“ als lukrative Einkommensquelle für sich entdeckt haben und mit gutgläubigen Internet-Nutzern Kasse machen möchten…
Von billigen Markenfälschungen bis hin zum gemeinen Vorkasse-Betrug – Online-Plattformen für private Kleinanzeigen werden von Kriminellen aufgrund ihrer Popularität gerne als Tatort genutzt.
So schützen Sie sich vor Betrügereien mit privaten Kleinanzeigen
Tipp 1: Auf den Preis achten!
Die goldene Regel „Gute Preise für gute Ware“ gilt auch beim Handel zwischen Privatpersonen.
Wird ein nagelneuer oder beinahe ungebrauchter Markenartikel für den sprichwörtlichen Apfel und (k)ein Ei angeboten, sollten Sie besser die Finger davon lassen:
Derartige Tiefstpreise sind meist ein Indiz für gefälschte oder gestohlene Ware. Und selbst wenn das eigene Gewissen nicht drücken mag, an Diebesgut kann man laut Gesetz kein Eigentum erwerben. Im schlimmsten Fall ist dann neben dem vermeintlichen Schnäppchen auch das gezahlte Geld weg.
Ein grundlos zu niedrig angesetzter Preis ist das eine, kein Preis das andere:
Fehlt jegliche Preisangabe (noch nicht einmal als Verhandlungsbasis), ist ebenfalls Vorsicht geboten. Manche Betrüger nutzen dies als Aufforderung zur Kontaktaufnahme; einmal im Gespräch lassen sich viele gutgläubige Käufer um den Finger wickeln.
Tipp 2: Richtig handeln mit persönlichem Kontakt
Preisverhandlung, Zustand der Ware, Übernahme der Versandkosten, … – zwischen Käufer und Verkäufer gibt es eine Menge zu besprechen!
Fand die erste Kontaktaufnahme telefonisch statt, sollten Sie alle Details zusammenfassen und sich diese vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, beispielsweise via E-Mail. So können beide Seiten etwaige Missverständnisse vermeiden.
Wurde bereits von Anfang an auf elektronische Kommunikation gesetzt, kann ein Anruf bei der hinterlegten Telefonnummer für den Käufer die Gewissheit bringen, dass der Verkäufer auch real existiert.
Tipp 3: Vor Ort abholen und bezahlen
Am sichersten ist es, die Ware direkt beim Verkäufer vor Ort abzuholen und bar zu bezahlen, frei nach dem Motto „Nur Bares ist Wahres!“. Das hat den Vorteil, dass Sie die Ware vorab in Augenschein nehmen und auf Beschädigungen prüfen können.
Denken Sie auch daran, sich die Bezahlung quittieren zu lassen.
Übrigens: Private Geschäfte sollten nie an öffentlichen Orten wie Parkplätzen, Parks oder ähnlich obskuren Locations abgewickelt werden – es sei denn natürlich, Sie handeln mit Drogen. 😉
Tipp 4: Bei Versand einen Treuhanddienst für die Bezahlung nutzen
Das Wichtigste vorab: Zahlen Sie keinesfalls via Vorkasse! Das gilt auch für Banküberweisungen – diese lassen sich nach erfolgter Gutschrift auf das Konto des Empfängers nicht mehr zurückholen.
Vor allem beim Versandkauf hochwertiger Ware, sollten Sie auf die Nutzung eines Treuhanddienstes („Käuferschutz“) bestehen, wie ihn viele Zahlungsdienstleister und auch einige Kleinanzeigen-Portale anbieten:
Erst nach Freigabe durch den Käufer erhält der Verkäufer den beim Treuhänder hinterlegten Geldbetrag ausgezahlt. Im Fall von Streitigkeiten vermittelt der Treuhänder, sodass einem meist kostspielige Gerichtsverfahren erspart bleiben.
Lassen Sie sich kein Schnäppchen entgehen! 🙂
Autor: Tobias Eichner | Datum der Veröffentlichung: März 2021
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