Kfz-Versicherung: So beugen Sie der Rückstufung nach einem Unfall vor

Vermeiden Sie hohe Versicherungsprämien bei Unfällen...

Werbung
Kurz nicht aufgepasst, schon hat's gekracht: Ein Autounfall kann teuer werden...
Kurz nicht aufgepasst, schon hat's gekracht: Ein Autounfall kann teuer werden...

Da staunte Max Kaupthing nicht schlecht, als er die Rechnung seiner Kfz-Versicherung in Händen hielt: Knappe 700 € mehr pro Jahr kostet ihn zukünftig der Haftpflichtschutz für sein Auto.

Der Grund war schnell gefunden – zwei selbstverschuldete Verkehrsunfälle innerhalb der letzten Monate. Aber immer blieb es bei Blechschäden und die Versicherung regulierte anstandslos.

Dabei schrumpte jedoch sein Schadenfreiheitsrabatt von SF-Klasse 27 auf 14, um 13 Stufen. Da jede SF-Klasse einem Jahr unfallfreien Fahrens entspricht, braucht Max nun dreizehn Jahre, bis er seine alten Konditionen zurückerhält. Das wird teuer.

Welche Möglichkeiten gibt es, trotz eines selbst verschuldeten Unfalls die SF-Klasse zu behalten?

Rückkauf eines Schadens

Wer einen Unfall verursacht, dessen Versicherung muss bezahlen. Aber es kann sich lohnen, den Schaden der Versicherung im Nachhinein wieder zu ersetzen. Die meisten Gesellschaften gewähren diese Option für bis zu sechs Monate nach einem Unfall, manchmal sogar bis zu einem Jahr.

Das Ausnutzen der Wartefrist hat handfeste Vorteile:

Zum einen kann die Zeitspanne genutzt werden, um das Geld für den Rückkauf anzusparen.

Zum anderen stehen kurz nach einem Unfall die finalen Kosten noch nicht fest, von überzogenen Forderungen der Gegenseite ganz zu schweigen. Übernimmt die Versicherung den Schaden, liegt es in ihrer Pflicht, sich mit dem Unfallgegner auseinanderzusetzen. Notfalls vor Gericht, ohne Risiko für den Kunden.

Die Rechnung, ob sich ein Rückkauf finanziell auszahlt ist simpel: Man vergleicht lediglich die Schadenshöhe mit den in den Folgejahren zu erwartenden Mehrkosten durch die Rückstufung in der SF-Klasse. Gerade bei Blechschäden kann das also durchaus Sinn machen.

Rabattschutz / Rabattretter

Manche Versicherungen bieten ein besonderes Extra gegen Aufpreis an, den sogenannten „Rabattschutz“. Dank dieser Option erfolgt bei einem Unfall entweder gar keine Rückstufung oder nur soweit, dass die gewährten Rabattsätze gleich bleiben – und im Endeffekt auch der Rechnungsbetrag.

Alle Kunden, die ihrer Kfz-Versicherung in den letzten Jahren treu geblieben sind, könnten hier Glück haben. In Altverträgen war der Rabattretter oft kostenloser Vertragsbestandteil. Ein Blick in die Police lohnt sich also – besonders wenn ein Versicherungsvergleich ansteht.

Aber Achtung, hier lauert ein Haken:

Nur die aktuelle Versicherung ist an die Beibehaltung der SF-Klasse gebunden.

Bei einem Versicherungswechsel fragt die neue Gesellschaft bisherige Schadenfälle in einem automatisierten Verfahren von der Vorversicherung ab. Dann ist auch meist die alte SF-Klasse flöten, denn nur wenige Versicherer übernehmen derartige Sondereinstufungen.

Warum gibt es keine Rückstufungen in der Teilkasko?

Das System der Teilkasko-Versicherung kennt keine Schadenfreiheitsklassen:

Der Grund dafür liegt darin, dass diese hauptsächlich Gefahren abdeckt, welche außerhalb des Verantwortungsbereichs des Fahrers liegen. Beispielsweise Unfälle mit Wildtieren, Sturm und Hagelschäden oder Diebstahl.


Autor: Tobias Eichner | Datum der Veröffentlichung: Februar 2018
Wichtig: Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen und rechtlichen Hinweise für diesen Beitrag!


Werbung