Jedes Jahr wandern Tonnen von Lebensmitteln in den Müll und zwar nur aus einem einzigen Grund: Das auf der Verpackung aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum wurde überschritten!
So werden Nahrungsmittel im Wert von vielen Millionen Euro unnötigerweise verschwendet – das muss nicht sein, denn in vielen Fällen könnten sie noch bedenkenlos verzehrt werden.
Wie definiert sich das Mindesthaltbarkeitsdatum?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz MHD) gibt an, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften (z.B. Farbe, Geruch und Geschmack) behält und ohne Qualitätseinbußen konsumiert werden kann.
Es liegt in der Entscheidung des Herstellers, welche Haltbarkeitsfristen dieser für seine Produkte auslobt. Dabei bedeuten kürzere Fristen zwar mehr Sicherheit, aber auch mehr Verschwendung.
Wo liegt der Unterschied zwischen MHD und Verbrauchsdatum?
Anders verhält es sich beim sogenannten „Verbrauchsdatum“. Dieses wird oft bei leicht verderblichen Waren angegeben und bestimmt den Zeitpunkt, ab welchem das Produkt nicht mehr verkauft werden darf.
Sie finden das Verbrauchsdatum vor allem auf frisch zubereiteten Lebensmitteln wie Sandwiches und anderen verzehrfertigen Snacks oder geschnittenen Salaten.
Darf man Produkte mit abgelaufenem MHD noch essen?
Viele Lebensmittel sind noch Tage, Wochen und manchmal sogar Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar. Natürlich immer unter der Voraussetzung einer korrekten Lagerung nach Vorgabe des Herstellers (z.B. im Kühlschrank).
Etwas anderes gilt nur, wenn die Verpackung bereits geöffnet wurde oder beschädigt ist. Der in der Luft vorhandene Sauerstoff, aber auch eindringende Feuchtigkeit, Bakterien und Pilzsporen können zum schnelleren Verderb eines Lebensmittels beitragen.
Manche Lebensmittel sind zudem unter Schutzatmosphäre (z.B. Stickstoff) verpackt, um eine längere Haltbarkeit zu gewährleisten. Dazu zählen beispielsweise Kartoffelchips oder Backwaren.
Mindesthaltbarkeitsdatum im Einzelhandel…
Es ist ein vielverbreiteter Irrtum, dass Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr verkauft werden dürfen. Allerdings haftet ab diesem Zeitpunkt der Händler und nicht mehr der Hersteller für die Qualität des Produkts.
Tipp für Schnäppchenjäger: Viele Lebensmittel werden kurz vor Ende des MHDs zu reduzierten Preisen angeboten. Fragen Sie doch einfach mal danach!
Riechen, sehen schmecken – was ist noch genießbar?
Bevor Sie ein vermeintlich „abgelaufenes“ Lebensmittel in den Müll werfen, können Sie dieses anhand der folgenden drei Punkte auf seine Genießbarkeit hin überprüfen:
- Aussehen – sind Flecken, Verfärbungen oder Schimmel erkennbar?
- Geruch – riecht das Lebensmittel ungewohnt oder verdorben?
- Geschmack – schmeckt es faul oder nicht wie erwartet?
Abgepackte Backwaren (z.B. Brot und Brötchen)
Brot, Brötchen und Gebäck, besonders solche Waren zum Aufbacken, werden meist unter Schutzatmosphäre verpackt. So bleiben die Produkte bis zu einem Monat nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verbrauchsfähig – unbeschädigte Verpackung vorausgesetzt.
Achten Sie auf Schimmel (weiße oder grünliche Flecken), dann sofort wegwerfen! Das manchmal empfohlene „großzügige Ausschneiden“ des Schimmelbefalls ist nicht ratsam, da das Pilzgeflecht bereits das Brot durchzogen hat, bevor erste Sporenträger sichtbar werden.
Convenience-Produkte
Gekühlte Fertiggerichte halten sich durchschnittlich zwei Wochen länger als angegeben. Fertiggerichte, die nicht im Kühlschrank aufbewahrt werden müssen, etwas länger, nämlich rund einen Monat.
Eier
Für die Zubereitung von rohen Speisen sollten Sie auf das Mindesthaltbarkeitsdatum und eine durchgehende Kühlung achten. Ansonsten darf das MHD zwei bis drei Wochen überschritten werden.
Getränke (haltbar)
Getränke in durchsichtigen Glas- und Kunststoff-Flaschen bleiben zwei bis drei Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar.
In lichtundurchlässigen Flaschen, Dosen oder Verbundkartons abgefüllte Produkte gut sechs Monate.
Getränke (kühlpflichtig)
Alle Getränke aus dem Kühlregal des Supermarkts, darunter Obst- und Gemüsesäfte, Frischmilch sowie Smoothies, sollten Sie spätestens sieben Tage nach Überschreiten des MHD aufbrauchen.
Getrocknete Lebensmittel
Salz, Zucker, Mehl, Nudeln oder Reis sind oft Jahre nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums problemlos essbar. Achten sie jedoch unbedingt auf eventuellen Schimmel- oder Schadinsektenbefall (z.B. feine Fadengespinste von Mehlmotten).
Konserven (Dosen und Gläser)
Unversehrte Konserven (ohne Dellen, Beulen oder Rost) können Sie bis zu einem Jahr länger als angegeben lagern. Wirken die Dosen „aufgebläht“, sofort entsorgen! Grundsätzlich halten sich Lebensmitteln in Weißblechdosen etwas länger als in Gläsern.
Instant- und Fix-Produkte
Getrocknete Instant-Zubereitungen beispielsweise für Kartoffelpüree, Tütensuppen, -soßen und gekörnte Gemüsebrühe bleiben ein gutes halbes Jahr nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums verwendungsfähig.
Milchprodukte wie Butter, Margarine, Joghurt und Quarkspeisen
Im Kühlschrank aufbewahrte und verpackte Milchprodukte können Sie meist viele Monate nach Überschreiten des MHDs noch ohne schlechtes Gewissen genießen.
Süßwaren
Naschkatzen dürfen aufatmen – die stark zucker- und fetthaltigen Leckerchen können noch mehrere Monate nach Ablauf des MHD verzehrt werden.
Der weiße Belag auf älterer Schokolade („Reif“ genannt) stammt übrigens von Kakaobutter – das mag geschmacklich etwas ins Gewicht fallen, gesundheitlich ist es jedoch absolut unbedenklich.
Tiefkühlkost
Zwischen sechs Monate und einem Jahr darf hier das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten werden, ohne dass die Qualität der Lebensmittel allzu sehr leiden sollte. Achten Sie allerdings auf unbeschädigte Verpackungen, um Austrocknungen („Gefrierbrand“) zu vermeiden.
Und immer daran denken: Was heute abläuft, können Sie morgen immer noch essen!
Autor: Tobias Eichner | Datum der Veröffentlichung: Januar 2022
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